nfo zu Kassensicherungsverordnung

WinLine KASSE DE - Info zu Kassensicherungsverordnung

Ab 1.1.2020 treten in Deutschland die neuen Vorgaben der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) in Kraft. Demnach müssen elektronische Aufzeichnungssysteme mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) versehen sein, sofern Einnahmen u. a. als Bargeld, per EC- bzw. Kreditkarte oder als Gutschein entgegen- genommen werden. 
 

Nach aktueller Rechtsprechung müssen bestehende Kassen bis spätestens 30.09.2020 nachgerüstet werden und nicht nachrüstbare Kassen bis Ende 2022 ersetzt werden.
Es ist also noch etwas Zeit.
 
Eine solche TSE muss in Deutschland vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert sein. Aktuell befinden sich die ersten TSE-Anbieter in diesem Zertifizierungsverfahren.

Auch mesonic beabsichtigt, mit einem Anbieter für eine technische Sicherheitseinrichtung zu kooperieren, so dass auch die WinLine KASSE DE fit für die Kassensicherungsverordnung 2020 ist.
 
Näheres hierzu erfahren Sie in Kürze in einer gesonderten Info.