Registrierkassenpflicht ab 2016

WinLine Anwender in Österreich - Registrierkassenpflicht ab 2016

Ab dem 1.1.2016 tritt in Österreich für Unternehmen die Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung in Kraft!

Unter der Registrierkassenpflicht versteht man die Verpflichtung, alle Bareinnahmen zum Zweck der Losungsermittlung mit elektronischer Registrierkasse, Kassensystem oder sonstigem elektronischen Aufzeichnungssystem – dazu zählt auch ein PC-Arbeitsplatz mit einer Fakturierungssoftware – einzeln zu erfassen, wenn

  • der Jahresumsatz je Betrieb € 15.000,- und
  • die Barumsätze dieses Betriebes € 7.500,- im Jahr

betragen.

Diese Grenzen werden von vielen sicherlich überschritten, nicht nur von Handelsunternehmen mit klassischem "Ladenverkauf", sondern auch von z. B. Ärzten, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Rechtsanwälten, Notaren, Land- und Forstwirten, Apothekern, Lebensmittel- und Buchhändlern und Gastronomie- und Hotelbetrieben.

Unter "Bareinnahmen" fallen auch Zahlungen mittels Bankomat, Kreditkarte und Gutschein. Auch bar oder mit Karte kassierte Anzahlungen zählen zum Barumsatz.

Mit der Kassenlösungen von mesonic sind Sie fit für die Registrierkassenpflicht und Belegerteilungspflicht!
 

WinLine KASSE für Anwender der WinLine FAKT

Mit der WinLine Version 10.2 gibt es für WinLine Anwendern zur bestehenden WinLine FAKT-Installation das Zusatzmodul WinLine KASSE. So verfügen Sie mit Ihrem PC, Ihrem Drucker, Ihrer WinLine FAKT und dem neuen Zusatzmodul WinLine KASSE über eine Registrierkasse – Sie müssen keine zusätzliche Hardware erwerben! Damit erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen an Barfakturen.

Preis: einmalig € 255,- zzgl. Wartungsvertrag SSV

Mit dem Erweiterungsmodul WinLine KASSE Net können Sie Ihre Kasse auch über mehrere Eingabestationen (PC Arbeitsplätze) bedienen und von diesen auf die zentrale Signatureinheit zugreifen.

Preis: weitere € 255,- zzgl. Wartungsvertrag SSV

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