A1-Bescheinigung - neues Modul für WinLine LOHN Anwender

A1-Bescheinigung - neues Modul für WinLine LOHN Anwender

Bei der A1-Bescheinigung handelt es sich um einen Nachweis zur Abklärung, welches Sozialsystem für einen Versicherten zuständig ist. Reist ein Arbeitnehmer ins Ausland, wird so vermieden, dass Sozialversicherungsbeiträge gleichzeitig in zwei EU-Staaten fällig werden. Die EU-Richtlinien legen jedoch fest, dass bei einer Entsendung nur die deutschen Regeln gelten. Die Regelung gilt für die EU-Staaten sowie für die Schweiz und Norwegen.
 

Seit dem 1. Januar 2019 ist die elektronische Beantragung hierzu für alle Arbeitgeber verpflichtend.

Mit unserem neuen Modul dem „MESO-A1 BESCHEINIGUNG“ können Sie diesen Antrag einfach und direkt aus der WinLine heraus erstellen.